Netzausbau ist jetzt Gesetz – und zwar im überragenden öffentlichen Interesse!
Der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung hat das erste Gesetz aus dem eigenen Haus unterzeichnet: Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes erklärt, dass der Ausbau digitaler Infrastrukturen im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Ein starkes Signal für alle, die den Glasfaser- und Mobilfunkausbau voranbringen wollen.
Was heißt das konkret?
- Genehmigungsverfahren sollen schneller gehen
- Ausbauvorhaben werden künftig stärker priorisiert
- Planungssicherheit für Netzbetreiber steigt
Für uns in Nordrhein-Westfalen ein wichtiger Schritt: Damit steht das Thema Digitale Infrastruktur bei allen Planungsvorhaben mit an erster Stelle. Hier geht es zum LinkedIn-Post des BMDS.