Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
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© Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
17.07.2025, Düsseldorf
Netzausbau ist jetzt Gesetz – und zwar im überragenden öffentlichen Interesse!

Der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung hat das erste Gesetz aus dem eigenen Haus unterzeichnet: Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes erklärt, dass der Ausbau digitaler Infrastrukturen im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Ein starkes Signal für alle, die den Glasfaser- und Mobilfunkausbau voranbringen wollen.

Was heißt das konkret? 

  • Genehmigungsverfahren sollen schneller gehen
  • Ausbauvorhaben werden künftig stärker priorisiert
  • Planungssicherheit für Netzbetreiber steigt

Für uns in Nordrhein-Westfalen ein wichtiger Schritt: Damit steht das Thema Digitale Infrastruktur bei allen Planungsvorhaben mit an erster Stelle. Hier geht es zum LinkedIn-Post des BMDS.