Bundesnetzagentur verlängert Mobilfunkfrequenzen bis 2030 – Neue Auflagen für bessere Netzabdeckung
Die Bundesnetzagentur hat die Nutzungsrechte für zentrale Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz bis Ende 2030 verlängert. Ziel ist es, die Mobilfunkversorgung in Deutschland weiter zu verbessern und den Wettbewerb zu stärken.
- Die Verlängerung ist an ambitionierte Versorgungsauflagen geknüpft:
- Bis 2030 soll 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sein.
- Ab 2029 müssen in jedem Bundesland mindestens 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden mit mindestens 100 Mbit/s versorgt werden.
- Ebenfalls bis 2029 sollen alle Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s und alle Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen des Kernnetzes des Bundes mit mindestens 50 Mbit/s abgedeckt sein.
Ein bedeutender Aspekt der neuen Regelung ist, dass künftig jeder der drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber die Versorgungsziele eigenständig erreichen muss; Anrechnungen sind nicht mehr möglich. Dies soll dazu beitragen, sogenannte "graue Flecken" in der Netzabdeckung zu reduzieren.
Die Bundesnetzagentur betont, dass diese Maßnahmen dazu dienen, gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu fördern und den Ausbau der digitalen Infrastruktur nachhaltig voranzutreiben. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier und hier.