Barriere­freiheit

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie ist bemüht, seine Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.kdi.nrw.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im April 2025 durchgeführten Selbstbewertung. Der Internetauftritt ist mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollumfänglich vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Einige Bedienelemente, informationstragende Grafiken und Objekte verfügen über keine Alternativtexte und/oder sind noch nicht für eine Nutzung mit assistiver Technologie optimiert.
  • Teilweise sind Rollen, Status, Zweck, Kontextänderung und/oder Eigenschaften von Elementen nicht ausreichend zugewiesen.
  • Teilweise sind Inhalte nicht mit Strukturelementen gegliedert.
  • Teilweise ist die Beschriftung von Formularelementen nicht programmatisch ermittelbar.
  • Teilweise sind Seiteninhalte im Seitenquelltext nicht sinnvoll dargestellt.
  • Teilweise sind Inhalte nur auf Basis sensorischer Merkmale nutzbar.
  • Die Webinhalte sind teilweise noch nicht im Querformat darstellbar.
  • Vereinzelte Inhalte sind nicht ohne farbliche Wahrnehmung nutzbar oder enthalten keinen ausreichenden Kontrast.
  • Die Webinhalte sind teilweise noch nicht für eine Skalierung optimiert.
  • Teilweise sind die Textabstände der Webinhalte noch nicht für eine Anpassung optimiert.
  • Teilweise sind eingeblendete Inhalte bei Zeiger- oder Tastaturfokus nicht barrierefrei.
  • Einige Elemente sind noch nicht für die Bedienung mit der Tastatur optimiert.
  • Teilweise sind Bereiche oder Inhalte mit assistiven Technologien nicht überspringbar.
  • Manche Inhalte verfügen neben der Top-Navigation nicht über einen alternativen Zugangsweg.
  • Teilweise sind Zeigergesten-Eingaben noch nicht barrierefrei.
  • Teilweise kommt die sichtbare Beschriftung von Bedienelementen nicht im zugänglichen Namen des Bedienelements vor.
  • Anderssprachige Wörter sind noch nicht entsprechend ausgezeichnet.
  • Das Input-Field ist noch nicht vollständig barrierefrei, so wird beispielsweise noch nicht auf Fehler in der Eingabe hingewiesen oder so ist die Beschriftung noch nicht in jedem State vorhanden.
  • Teilweise sind Syntax, Name, Rolle, Wert oder Status eines Elements noch nicht programmatisch verfügbar.
  • Teilweise können benutzerdefinierte Browsereinstellungen wie geänderte Farben, Schriftarten, oder -größen noch nicht berücksichtigt werden.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 05. Mai 2025 erstellt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür unsere E-Mail-Adresse: info@kdi.nrw

Wenn Sie mit uns Kontakt per E-Mail aufnehmen, gelangt Ihre Anfrage zur Bearbeitung an die EY Consulting GmbH. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens. Mehr Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Pressereferat
Berger Allee 25

40213 Düsseldorf

Telefon: (0211) 61772 0

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen. 

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden. 

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.  

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
 

Haben Sie ein spezielles Anliegen und konnten keine Antwort auf unserer Webseite finden? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da!

+49 211 9352 30057
(Mo - Fr, 09-17 Uhr)